Sagenweg
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D-76593 Gernsbach
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Die Stadt Gernsbach ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeister Julian Christ.
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– Kultur und Tourismus –
V.i.s.d.P.: Melanie Mußler
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Barrierefreiheit
Die Stadt Gernsbach orientiert sich an den Vorgaben der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Informationen zu Online-Streitbelegung
Zum 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen über die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) beigelegt werden. Die Plattform wird durch die EU-Kommission bereitgestellt und ist unter dem Link: ec.europa.eu/consumers/odr zu finden.
Die Stadt Gernsbach ist bemüht ihren Internetauftritt im Einklang mit §10 Absatz 1 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG) sowie den technischen Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Teilweise sind Broschüren, Pläne, PDF-Formulare und andere Download-Dateien nicht vollständig barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten – vor August 2020 eingestellten – Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht barrierefrei:
PDF-Formulare, Broschüren und Faltblätter sowie Prospekte, Videos, Pläne wie z.B. Bebauungspläne und andere Download-Dateien.
Wir arbeiten stetig daran, bestehende Barrieren abzubauen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3. September 2020 aufgrund der „Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 11. Oktober 2018“ erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29. Januar 2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen, schreiben uns direkt eine E-Mail an stadt@gernsbach.de.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Gernsbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls die Stadt Gernsbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Landratsamt Rastatt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Beauftrage für die Belange von Menschen mit Behinderung beim Landratsamt Rastatt
Petra Mumbach
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
E-Mail: p.mumbach@landkreis-rastatt.de
Telefon: 07222 381-2126
Landes-Behindertenbeauftragte Baden-Württemberg
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279-3366
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
6. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:
Wir arbeiten ständig daran, unsere Texte so zu schreiben, dass sie auch von Personen verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind.
Leichte Sprache
Für Menschen mit Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen der meistens verwendeten Sprache, haben wir die wichtigsten Informationen in Leichter Sprache aufgeführt.
Seiten mit leichter Sprache
Barrierefreies Web-Design
Die technische Umsetzung ist in Arbeit.
7. Geplante Maßnahmen
Neu eingestellte Videos sollen voraussichtlich ab Frühjahr 2021 untertitelt dargestellt werden.
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